Eine Auszeit vom Job und dabei neues Wissen und frische Kompetenzen sammeln – das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Wir erklären, wer Anspruch auf einen Bildungsurlaub hat und was du darüber wissen solltest.
Bildungsurlaub – eine Möglichkeit, die dir vielleicht schon lange zur Verfügung steht, ohne dass du es wusstest. Es ist eine spezielle Form des Urlaubs, die es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, sich weiterzubilden, während sie von der Arbeit freigestellt sind. Und wie kann man diese Gelegenheit nutzen?
1. Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub, auch als bezahlte Freistellung für Weiterbildung bekannt, ist ein Recht, das Arbeitnehmer*innen in Deutschland haben. Es bietet die Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden – und das bei vollem Gehalt. Dieses Recht wurde geschaffen, um die lebenslange Weiterbildung der Arbeitnehmenden zu fördern und sie in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen.
2. Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Grundsätzlich hat in Deutschland jede*r Arbeitnehmer*in Anspruch auf Bildungsurlaub. Die genaue Regelung kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. In Schleswig-Holstein hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin, der/die seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis steht, das Recht auf Bildungsurlaub.
3. Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Schleswig-Holstein hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei einer Teilzeitarbeit reduziert sich der Anspruch entsprechend den gearbeiteten Tagen.
4. Welche Seminare darf ich besuchen?
Bildungsurlaub ist nicht ausschließlich für berufsspezifische Fortbildungen gedacht. Die Bandbreite der anerkannten Kurse ist enorm und reicht von Sprachkursen über politische Bildung bis hin zu Gesundheitskursen. Wichtig ist, dass die Kurse von der zuständigen Stelle in deinem Bundesland anerkannt sind.
5. Welche Voraussetzungen müssen für einen Bildungsurlaub gegeben sein?
Bildungsurlaub muss beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt werden. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Bildungsurlaubs gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich erfolgt und die entsprechenden Informationen über den gewählten Kurs enthält.
6. Wer zahlt den Bildungsurlaub?
Während des Bildungsurlaubs haben die Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts durch den Arbeitgeber. Die Kurskosten und eventuelle Reise- und Übernachtungskosten müssen jedoch von den Arbeitnehmer*innen selbst getragen werden.