Seit einer Woche können Unternehmen bereits Anträge auf finanzielle Unterstützung während des Teil-Lockdowns stellen. Die Abschlagszahlungen von 10.000 Euro sind für viele Betriebe allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
John Rapaglia hat für sein Unternehmen „John’s Burgers“ in der Gutenbergstraße Überbrückungshilfen in Höhe von 10.000 Euro beantragt und das Geld bereits erhalten. Ob das Geld reichen wird, kann der Kieler Gastronom nicht sagen. Ironischerweise fielen durch den Lieferservice und das to go-Angebot sehr hohe Kosten an, die es nun zu deckeln gelte. „Die Abschlagszahlung ist ein sehr guter Anfang, aber eben nur ein Anfang“, sagt John.
„Das Verfahren ist unzureichend, da muss sich etwas tun“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) nach der Ministerkonferenz am Montag. Die eingegangenen Anträge konnten bisher lediglich in Bezug auf die Abschlagszahlungen bearbeitet werden. Das beantragte Fördervolumen summiert sich so auf rund 24 Millionen Euro im nördlichsten Bundesland.
„Es ist eine bittere Erkenntnis, dass das Fachverfahren für die Prüfung der Hilfen vom Bund nicht zur Verfügung gestellt werden kann“.
Aus diesem Grund seien lediglich Abschlagszahlungen an Unternehmen möglich. Die Abschlagszahlung ist jedoch auf 10.000 Euro pro Antragsteller gedeckelt. „Mit maximal 10.000 Euro bis zum Jahresende können viele Unternehmen nicht überleben“, sagte der Minister.
Der Rücktragszeitraum – also der Zeitraum, auf den sich Unternehmen für ihre Förderung maximal rückbeziehen können – müsse außerdem mindestens bis 2018 ausgeweitet und die Höchstbeträge deutlich erhöht werden. Ein Unternehmen könne so die Verluste des Jahres 2020 mit den Jahresergebnissen aus 2018 und 2019 verrechnen. Viele Unternehmen hätten in 2019 schlechte Einnahmen erwirtschaftet, in 2018 wiederum sehr gute. Das wäre eine wirkliche Hilfe, um den Unternehmen in der Krise schnell Liquidität zur Verfügung zu stellen.
7 Prozent auf Speisen und Getränke?
„Die Pandemie schafft die Chance einer Anpassung und Vereinheitlichung“, sagte Buchholz. Die Minister sprachen sich dafür aus, die Mehrwertsteuer einheitlich von 7 Prozent auf Speisen und Getränke festzusetzen. Davon wären allerdings die Finanzminister*innen, allen voran Olaf Scholz (SPD), wenig begeistert. Dies sei jedoch ein Vorschlag, den die Minister*innenkonferenz mitmache.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den angeordneten Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind. Der Bund gewährt anteilig für die Dauer der durch die Pandemie bedingten Schließungen – tageweise berechnet – einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019.
Unternehmen müssen wie schon bei der Überbrückungshilfe den Antrag über einen sogenannten prüfenden Dritten, also über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen stellen. Der Bund hat hierfür zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe beschlossen, um möglichst schnell erste Zahlungen zu veranlassen.
Eine Info-Hotline sowie ein Postfach zu den Überbrückungshilfen sind unter Tel.: (0431) 550 73 34 12 sowie unter ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de eingerichtet.
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