Wie soeben beschlossen, wird ganz Deutschland ab Mittwoch, den 16. Dezember, in den harten Lockdown gehen.
Ausnahmen bilden dabei Geschäfte, die für den täglichen Bedarf notwendig sind, wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Co.
Schließen dagegen müssen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, auch Friseure.
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.
Die Ausgabe und der Verkauf von to go Angeboten ist weiterhin gestattet, allerdings ist der Verzehr vor Ort verboten.
Auch der Verkauf von Pyrotechnik vor und zu Silvester ist verboten.
Kontaktbeschränkungen: fünf Personen, aus zwei Haushalten. Eine Ausnahme gibt es aber für die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember. Dann sind Treffen des eigenen Hausstandes mit bis zu vier Personen aus dem engen Familienkreis möglich. (Ein Beispiel: Ein Ehepaar, welches zwei erwachsene Kinder hat, darf diese Kinder mit den jeweiligen Partner*innen sowie Kinder bis zu 14 Jahren einladen.)
Schulen werden grundsätzlich geschlossen, es wird eine Notfallbetreuung angeboten.
Der Lockdown ist vorerst bis zum 10. Januar beschlossen.