Das Land wird im Januar 2021 die Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen erstatten. Das haben Finanzministerin Monika Heinold, Sozialminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien bekannt gegeben.
Für den Monat Januar werden Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet. So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege. Das konkrete Verfahren der Abwicklung soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details wird das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden klären.
25 Millionen Euro – das ist die Summe, welche das Land Schleswig-Holstein für die Unterstützung der Eltern veranschlagt. Rund 15 Millionen Euro sollen über die noch freien Mittel für die Kompensation aus dem Frühjahr finanziert werden, die verbleibenden rund 10 Millionen Euro über den mit dem Notkredit aufgelegten Härtefallfonds.
„Zur Entlastung der Eltern stellen wir rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können wir den Januar beitragsfrei gestalten. Wir verbinden diesen Beschluss mit dem Ziel, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“,
erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
„Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage ist es notwendig, den Lockdown fortzuführen. Wir setzen dabei alles daran, auch in dieser besonders schwierigen Situation Eltern und ihre Kinder weiterhin bestmöglich zu unterstützen. Deswegen werden wir die Eltern im gesamten Januar von den Kita-Beiträgen freistellen“, sagt Sozialminister Dr. Heiner Garg.
Kita-Notbetreuung wird fortgesetzt
Der Kita-Betrieb in Schleswig-Holstein wird sich an dem bekannten Stufenkonzept orientieren. Die Betretungsverbote werden fortgeführt. Eine Notbetreuung wird aber auch weiterhin zur Verfügung stehen, sodass folgende Zielgruppen betreut werden können, wenn Eltern keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung haben:
• Kinder, deren (mindestens ein) Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen dringend tätig ist und
• Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und darüber hinaus
• Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben,
• Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind.
Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können durchgeführt, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Auch wenn Kitas somit weiterhin im Rahmen einer Notbetreuung geöffnet haben, gilt der eindringliche Appell an die Eltern, wenn immer es möglich ist, ihre Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege zu bringen, sondern Zuhause zu betreuen. Ziel der Landesregierung ist es, die Kitas wieder im Regelbetrieb zu öffnen, sobald das Infektionsgeschehen es zulässt.