Wie geht es weiter nach dem Lockdown? Das Land will im Bund einen detaillierten Plan für mögliche Öffnungen vorschlagen.
Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter*innen, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, haben ihren Perspektivplan zur schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens vorgestellt. Für die Zeit nach dem 14. Februar brauche es einen Plan, der sich an den Inzidenzzahlen orientiere, sagte Günther in Kiel. Die Landesregierung habe deshalb eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeitet, für die sie nun bei den anderen Ländern und der Bundesregierung werben würden. „Unser Ziel ist eine bundesweite Regelung. Nur dann können wir sicherstellen, dass die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern hoch bleibt.“
Bei dem Perspektivplan, der sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Bereiche umfasst, gehe es jetzt aber nicht darum, vorschnell Lockerungen vorzunehmen. Für die Landesregierung stehe die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. „Wir wollen klare Leitlinien definieren. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, auf welche Ziele wir gemeinsam hinarbeiten.“ Um die Regeln durchzusetzen, wird die Landesregierung dies in Zukunft noch stärker kontrollieren und auch sanktionieren.
Hoffnung und Orientierung
Finanzministerin Monika Heinold sagte, der Stufenplan sei ein Blick in die Zukunft, der Hoffnung und Orientierung geben solle. Die Landesregierung wolle erreichen, dass sich die Menschen auch weiterhin an die Regeln halten und solidarisch zeigen. Dafür sei es notwendig, Perspektiven aufzuzeigen. „Wir haben vorgelegt, jetzt ist der Bund am Zug.“ In der vergangenen Woche hatten Bund und Länder beschlossen, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Der jetzt vorgelegte Entwurf solle Diskussionsgrundlage für die Länder sein, betonte Günther. Schleswig-Holstein wolle keinen Sonderweg gehen: „Ich bin aber überzeugt, dass unser Vorschlag die Blaupause für eine bundesweite Verständigung sein kann.“
Fokus auf Infektionsgeschehen
Leitwert für mögliche Öffnungen sei der landesweite 7-Tage-Inzidenzwert, sagte Günther. „Doch wir nehmen auch andere Faktoren in den Blick, wie beispielsweise die Intensivkapazitäten unserer Krankenhäuser, den R-Wert und die Impfquote.“
Der Perspektivplan im Überblick
Der vier Stufen umfassende Perspektivplan bezieht sich auf alle durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung betroffenen Lebensbereiche.
Stufe IV: Der Inzidenzwert liegt über 100:
In dieser Stufe werden keine Änderungen gegenüber dem Status quo vorgesehen.
Stufe III: Der Inzidenzwert liegt sieben Tage stabil unter 100:
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Es ist erlaubt, sich mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zu treffen. Ausnahmen gelten hierbei für Kinder dieser zwei Hausstände bis 14 Jahre. In den Kitas beginnt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Die Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen starten in den Wechselunterricht, liegt der Wert 21 Tage stabil unter 100, erfolgt Präsenzunterricht. Außerdem findet im Falle des Wechselunterrichts weiterhin eine Notbetreuung statt. Für die Jahrgänge 7 bis 13 bleibt es – mit Ausnahme der Abschlussklassen – beim Distanzlernen.
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Elementare körpernahe Dienstleistungen werden wieder zulässig. Damit können zunächst insbesondere Friseure wieder öffnen. Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, die derzeit nur von einer jeweils registrierten Person besucht werden können, dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören. Die Testpflicht bleibt bestehen.
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Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich werden nach 21 Tagen stabiler Inzidenz unter 100 wieder in den Betrieb gehen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen auch Zoos und Wildparks ihre Tore wieder öffnen.
Stufe II: Der Inzidenzwert liegt sieben Tage stabil unter 50:
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Die Kitas wechseln in den Regelbetrieb, die Klassenstufen 1-6 haben wieder Präsenzunterricht und die Klassenstufen 7-13 an den Schulen gehen in den Wechselunterricht, Abschlussklassen in den regelhaften Präsenzbetrieb. Bleibt der Inzidenzwert weitere 14 Tage lang unter 50, findet auch in den Klassenstufen 7-13 wieder Präsenzunterricht statt.
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An den Hochschulen sind wieder praktische Lehrveranstaltungen erlaubt. Präsenzprüfungen sind mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen wieder möglich.
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Auch der Einzelhandel kann mit Auflagen wie der Maskenpflicht und einer Zugangsbeschränkung (10 Quadratmeter je Person) wieder öffnen. Dasselbe gilt für weitere körpernahe Dienstleistungen wie die kosmetische Fußpflege, Nagelstudios oder Maniküre.
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Ebenfalls mit Auflagen kann auch die Gastronomie wieder an den Start gehen. Erlaubt ist zunächst die Bewirtung von 50 Prozent der nach dem jeweiligen Hygienekonzept zulässigen Sitzplätze. Die Öffnungszeit ist noch von 5 bis 22 Uhr beschränkt.
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In Krankenhäusern und Pflegeheimen darf Besuch von maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen werden. Hier gilt weiterhin die Pflicht, einen negativen Corona-Test vorzulegen.
Stufe II: Der Inzidenzwert liegt 21 Tage lang stabil unter 50:
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Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können ihren Betrieb auch für touristische Zwecke aufnehmen – unter Einsatz von Corona-Schnelltests. Dafür wird ein Testregime erarbeitet.
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Die Begrenzung der Gästezahl in der Gastronomie wird aufgehoben; die Abstandsregel bleibt bestehen.
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Theater, Konzerthäuser und Kinos können für einzelne Schulkohorten wieder öffnen.
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Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung dürfen öffnen.
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In kontaktarmen Sportarten können Sportgruppen für Kinder bis zwölf Jahre in festen Kohorten mit maximal zehn Personen zugelassen werden, außerdem öffnen Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich.
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Die Grenze zur Anzeigepflicht für Veranstaltungen religiöser Gemeinschaften wird angehoben.
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Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen können wieder Aktivitäten anbieten.
Stufe I: Der Inzidenzwert liegt sieben Tage stabil unter 35:
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Es dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Die Schulen wechseln wieder vollständig in den Regelbetrieb. An den Hochschulen sind Präsenzlehr- und Erstsemester-Veranstaltungen in Kohorten zulässig. Präsenzprüfungen finden unter Hygieneauflagen statt. Bibliotheken öffnen unter Hygieneauflagen.
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Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und streng begrenzter Teilnehmerzahl sind mit Hygienekonzept wieder zulässig. Für die Gastronomie wird die Gästebegrenzung aufgehoben, die Auslastung der Lokalitäten orientiert sich an der Abstandsregel. Auch Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen – Gäste müssen dabei feste Sitzplätze haben, ein Hygienekonzept ist erforderlich, die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden. Bei einer stabilen Entwicklung des Inzidenzwertes entfällt nach 21 Tagen die Sperrstunde für die Gastronomie.
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Im Breitensport ist der Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen nach 21 Tagen wieder erlaubt. Nach sieben Tagen öffnen Hallen- und Spaßbäder sowie Saunen wieder. Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen, Ausflugsschiffe wieder ablegen.
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Theater, Konzerthäuser oder Kinos dürfen nun auch für die Allgemeinheit öffnen, allerdings mit einer begrenzten Personenzahl. Sportveranstaltungen im Profi- wie im Amateurbereich dürfen wieder mit einer zunächst begrenzten Zuschauerzahl stattfinden, wenn der Inzidenzwert 21 Tage unter 35 liegt. Für religiöse Veranstaltungen wird die Teilnehmerzahl angehoben. Für Pflegeheime und Krankenhäuser sollen – abgesichert durch ein Hygienekonzept – erweiterte Besuchsmöglichkeiten gelten.