Die Stadt möchte die Kultur- und Kreativwirtschaft in der KielRegion stärken und stellt dafür verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Auch in diesem Jahr können wieder entsprechende Projektanträge eingereicht werden. Dabei sind unterschiedliche Fristen zu beachten.
Die Förderprogramme haben unterschiedliche Zielsetzungen. Zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen von Kreativzentren besteht beispielsweise seit 2020 die Möglichkeit einer Projektförderung über einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren, bei der die Stadt einen Teil der Betriebskosten übernimmt. Diese Mittel werden sowohl für etablierte als auch für in der Entstehung befindliche Kreativzentren zur Verfügung gestellt. Anträge für die Förderperiode 2022 bis 2025 müssen bis zum 30. Juni dieses Jahres beim städtischen Referat für Wirtschaft eingereicht werden.
Mit der Förderung von Kooperationsprojekten der Kultur- und Kreativwirtschaft möchte die Stadt unterschiedliche Partner*innen zusammenbringen. Projekte, die sich beispielsweise mit innovativen Ideen zur Nachhaltigkeit, dem demographischen Wandel, der inklusiven Gestaltung von Quartieren oder mit kreativen Projekten im Stadtraum auseinandersetzen, sind förderungsfähig. Im vergangenen Jahr konnten so unter anderem Ideen zum Thema Zero Waste in Zusammenarbeit mit Bau- und Lebensmittelunternehmen unterstützt werden. Projektpartner*innen können ihre Anträge für 2022 bis zum 1. Oktober stellen.
Auch die Förderung von Projekten zum Auf- und Ausbau wirtschaftlicher Aktivitäten mit Skandinavien ist möglich. Gefördert werden unter anderem internationale Delegationsreisen, die Konzeption und Durchführung von EU-geförderten Projekten, die Anbahnung von Kooperationen sowie Konferenzen und Veranstaltungen. Projektanträge für das laufende Jahr können zum 1. April und zum 1. August auch von Einzelpersonen sowie Soloselbstständigen und für digitale Formate gestellt werden.
Zur Professionalisierung freischaffender Kreativer bezuschusst die Landeshauptstadt Kiel die Startphase kreativer Berufsstarter*innen und Wiedereinsteiger*innen. Gefördert werden unter anderem Coachings, Beteiligungen an internationalen Ausstellungen oder Raumkosten. Es handelt sich um eine einmalige Förderung, die bis zum 22. Mai beantragt werden muss. Die maximale Höhe der Einzelförderung liegt jeweils bei 5.000 Euro.
Einen Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten und -zeiträume, Abgabefristen und Ansprechpartner*innen für die Kultur- und Kreativwirtschaft finden Interessierte auf www.kiel.de/kulturfoerderung. Dort können auch entsprechende Projektanträge und Richtlinien heruntergeladen werden. Fragen zu Förderverfahren und zur Förderfähigkeit beantwortet Kerstin Gade im Referat für Wirtschaft, erreichbar unter der Kieler Telefonnummer 901-2374 oder per E-Mail an eu-regiestelle(at)kiel.de.
Für inhaltliche Beratungen steht Anne Czichowski im Referat Kreative Stadt zur Verfügung (Telefon: 901-3086, E-Mail: Anne.Czichowski(at)kiel.de). Die Kontaktdaten sind auch auf www.kiel.de/kreativwirtschaft zu finden.