Für die einen ist Schnee ein Freizeitvergnügen, für die anderen ein Graus. Hier sind Tipps, wie ihr ältere und gehbehinderte Menschen das Leben während der aktuellen Tage vereinfach könnt.
1. Gehwege räumen und streuen
Sobald der Boden friert und sich Eis auf der Oberfläche bildet, müssen Kieler*innen an jedem Werktag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr dafür sorgen, dass die an das jeweilige Grundstück angrenzenden Gehwege frei von Glatteis und gefahrlos begehbar sind. Glatteis, das nach 20 Uhr entsteht, ist bis 8 Uhr des Folgetages zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen habt ihr eine Stunde mehr Zeit. Dann müssen die betroffenen Wege 9 Uhr Zeit frei sein.
Wichtig:
Natürlich kann es schon mal sein, dass der weiße Niederschlag auch mal nachts auf die Erde niederfällt. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, ist bis 9 Uhr des folgenden Tages zu räumen. Wenn es tagsüber schneit, müssen Hausbesitzer*innen neuen Schnee innerhalb einer Stunde nach Ende des Schneefalls räumen. Und auch wenn ihr nicht zugegen sein solltet, entbindet euch dies nicht von euren Pflichten: dann solltet ihr Nachbarn um Hilfe bitten oder zur Not einen Dienstleister*innen mit dem Räumen beauftragen.
Beim Räumen von Gehwegen sollten Kieler*innen beachten, dass die Räumbreite mindestens 1,50 Meter betragen muss. Dabei ist Streusalz zwar ein effektives Mittel, allerdings darf es ausschließlich bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie überfrierender Nässe und Eisregen sowie an besonders gefährlichen Stellen eingesetzt werden. In anderen Fällen ist der Einsatz des Tieren und Pflanzen schadenden Streumittels verboten. Stattdessen sollten abstumpfende Stoffe wie Splitt, Granulat oder Sand Verwendung finden.
2. Hydranten nicht durch Schnee verdecken
Im Ernstfall ist die Feuerwehr auf Hydranten angewiesen. Daher sollten diese einerseits von Schnee und Eis freigehalten sowie die dazugehörigen Hinweisschilder vom Schnee befreit werden. Problematisch ist es auch, wenn Autofahrer*innen unbeabsichtigt auf einem Hydranten parken. Feuerwehrzufahrten dürfen nicht durch große Schneemengen versperrt werden und auch auf dem privaten Grundstück sollten die Wege so frei geräumt sein, dass Rettungskräfte problemlos das Haus erreichen können.
3. Zugang zu Mülltonnen freihalten
Im Zweifel bleibt euer Müll stehen: Nur wenn die Müllwerker die Tonnen auf dem kürzesten Weg sicher zum Sammelfahrzeug ziehen können, werden diese auch geleert. Zu beachten ist, dass der Zugang zu den Abfallbehältern schneefrei sein muss.
4. Bioabfall in der Tonne lockern
Bei anhaltenden Minustemperaturen können feuchte Bioabfälle in der Braunen Tonne festfrieren. Beim Kippvorgang am Müllfahrzeug lassen sich die Tonnen dann eventuell nicht richtig leeren. Bioabfall könnte kurz vor der Leerung beispielsweise mit einem Spaten gelockert werden.
5. Erst Eis kratzen, dann Auto starten
Autofahrer*innen kennen das lästige Freikratzen der Windschutzscheibe bei eisigen Temperaturen im Winter. Ein Eimer heißes Wasser kann dabei goldwert sein. Leider lassen immer noch viele Autofahrer*innen dabei ihren Wagen „warmlaufen“. Damit tun sie aber weder dem Auto noch der Umwelt etwas Gutes. Denn im Leerlauf kommt ein Motor nicht auf Betriebstemperatur und produziert deshalb auch nicht so recht Wärme. Dafür entsteht beim „Warmlaufen“ unnötig viel Abgas. Dies kann mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bestraft werden.
Auch der ABK räumt Schnee und klärt auf
Von 6 bis 20 Uhr sorgen rund 150 tapfere Mitarbeiter*innen der Straßenreinigung des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel (ABK) dafür, dass die Straßen, Radwege und öffentlichen Plätze der Landeshauptstadt verkehrssicher sind. Damit der Berufsverkehr fließen kann, befreit der ABK zunächst die verkehrswichtigen Straßen von Glatteis und Schnee. Nebenstraßen werden nachrangig bedient.
Alles Wissenswerte zum Winterdienst hat der ABK auf seiner Internetseite unter www.abki.de zusammengefasst. Neben den Regeln des Winterdienstes sind dort auch die häufigsten Fragen und Antworten zum Winterdienst hinterlegt sowie eine Winterdienstbroschüre zum Downloaden.