Die IHK-Organisation sieht sich angesichts der momentanen Lage gezwungen, die bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen und in der Weiterbildung abzusagen. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen ist objektiv nicht mehr möglich.
Alle Aus- und Weiterbildungsprüfungen, die bis einschließlich 24. April 2020 stattfinden sollten, werden abgesagt und verschoben. Derzeit finden ebenfalls keine Unterrichtungsverfahren und Prüfungen im Bereich der Sach- und Fachkunde statt.
Mit ihrer Entscheidung möchte die IHK ihren Teil zur Entschleunigung der Virus-Verbreitung beitragen.
Da eine Teilnahme an der Zwischenprüfung die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung darstellt, gilt:
Die betroffenen Auszubildenden werden von der Teilnahme an der Zwischenprüfung befreit und die Zulassung zur Abschlussprüfung (unabhängig vom Termin der Abschlussprüfung) gilt als erfüllt.
Anders verhält sich dies mit den Gestreckten Abschlussprüfungen. Einige Berufe haben lt. Verordnung einen Teil 1 und einen Teil 2 der Abschlussprüfung und keine Zwischenprüfung. Ein Verzicht auf den Teil 1 der Abschlussprüfung ist nicht möglich,da dieser Prüfungsteil relevant für die gesamte Abschlussprüfung ist und die Note anteilig in die Abschlussnote einfließt.
Die Abschlussprüfung Teil 1 wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Alle weiteren Informationen dazu unter www.ihk-schleswig-holstein.de.