Ab sofort gelten neue Regeln für die Dienstleistungs- und Servicebereiche der Landeshauptstadt Kiel. Wie bereits angekündigt, heben viele Bereiche bestehende Einschränkungen schrittweise auf.
Allgemein sind folgende Hinweise zu beachten:
- Eine vorherige Terminabsprache ist in allen Bereichen notwendig, von Spontanbesuchen ist abzusehen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Bürgerinnen und Bürgern sowie zu städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist jederzeit einzuhalten.
- Eine sogenannte „Alltagsmaske“ ist zum Termin mitzubringen und während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden zu tragen.
- Ferner wird ein Hygienekonzept umgesetzt und der Zugang gesteuert, um alle möglichen Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen.
Wer einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder Anderes erledigen muss — bei denen das persönliche Erscheinen notwendig ist — muss sich vorher online unter www.kiel.de/terminvereinbarung registrieren.
Viele weitere Angelegenheiten, wie An- und Ummeldungen, die Beantragung von Führungszeugnissen bedürfen keiner Online-Registrierung und können per E-Mail oder Post erledigt werden.
Für die KfZ-Zulassung und Führerscheinangelegenheiten können ab sofort unter www.kiel.de/terminvereinbarung Wunschtermine gebucht werden.
Die Zuwanderungsabteilung (Immigration Office) öffnet ab Donnerstag, 23. April, wieder für unaufschiebbare und dringende Notfälle. Auch hier ist eine vorherige Kontaktaufnahme per Mail unter Zuwanderungsabteilung@kiel.de notwendig.
Alle Regeltermine gelten als abgesagt. Wenn Aufenthaltsdokumente ausgelaufen oder Termine ausgefallen sind, entstehen den Betroffenen keine Nachteile. Aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird zeitnah über die weitere Gültigkeit des Aufenthaltsdokuments informiert sowie ein neuer Termin zugeschickt oder vereinbart.
Einen Zuständigkeitsfinder gibt es unter www.kiel.de/service.
Quelle: Landeshauptstadt Kiel