Heute gab Ministerpräsident Daniel Günther bekannt, dass ab dem 29. April in Schleswig-Holstein eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt.
Nun ist es endlich auch in Schleswig-Holstein soweit: Ab dem 29. April gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen. Damit soll vor allem eine weitere Ausbreitung des Coronavirus unterbunden werden.
Konkret bedeutet die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, dass Menschen dazu verpflichtet sein werden "eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen", so Günther. Auf jeden Fall gelte dies bei Einkäufen und im öffentlichen Nahverkehr.
Morgen soll die neue Bestimmung im Kabinett beschlossen werden.