- (Bild: SANDRA FOTODESIGN)
In Kiel fällt nicht so häufig der Schnee, aber wenn es tatsächlich schneit, kommen immer wieder Fragen auf. Wer muss Schnee schippen und streuen? Und vor allem wann?
In Kiel ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) für die öffentliche Schneeräumung zuständig. Das bedeutet, dass der ABK bei Bedarf täglich zwischen 6 und 20 Uhr Straßen, Radwege, Fußgängerüberwege, öffentliche Plätze, Busspuren und Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind, räumt. Doch wer ist für die Gehwege zuständig? Gemäß der Kieler Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Das heißt, dass die Wege an jedem Wochentag bis 9 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 Meter vom Schnee befreit werden müssen – auch wenn es noch schneit.
Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Die Schneeräumpflicht endet um 20 Uhr. Für Glatteis gelten ähnliche Regeln mit dem Unterschied, dass es werktags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt werden muss, zum Beispiel mit Sand. In manchen Fällen überträgt der Vermieter die Räumpflicht im Mietvertrag auf den Mieter. Einfach mal überprüfen und im Zweifelsfall mit dem Vermieter klären oder der Verwaltung, denn andernfalls könnten verletzte Passanten Schadensersatz fordern. Mehr Infos unter www.kiel.de.