Mit dem Rauchen aufhören, abnehmen, Sport treiben – bekannte Vorsätze für das neue Jahr. Aber vielleicht bewegt Sie zum Jahreswechsel ein existenzielleres Vorhaben: ein beruflicher Neuanfang
Das bedeutet zugleich das Ende Ihrer bisherigen Tätigkeit. Hier lohnt es sich, über einen Aufhebungsvertrag nachzudenken. Wer diesen Weg wählt, verzichtet zwar auf Regelungen des Kündigungsschutzes. Aber in Anbetracht des Wechsels kann das durchaus Sinn machen. Gerade eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet großen Gestaltungsspielraum: So kann auf Kündigungsfristen und Sonderkündigungsschutz verzichtet und damit der kurzfristige Start in den neuen Job ermöglicht werden. Auch über das Arbeitszeugnis oder eine Abfindung können sich Arbeitgeber und Mitarbeiter verständigen und minimieren so das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen. Bei der konkreten Formulierung Ihrer Vorstellungen unterstützen wir Sie gern!
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