Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Landtages: Die Debatte findet am Freitag statt, die Entscheidung wird am Montag getroffen.
In Sachen Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Landtages hat der Ältestenrat des Landtages folgende Regelung getroffen:
Am morgigen Freitag, den 17. Juli, wird ab 10:00 Uhr über den Antrag diskutiert. Die Fraktionen und die Landesregierung erhalten jeweils 20 Minuten Redezeitkontingent, sodass mit einer mindestens zweistündigen Diskussion zu rechnen ist. Der Landtag wird sich nach Ende der Debatte über den Dringlichkeitsantrag auf Montag 11:00 Uhr vertagen. Dann erst erfolgt die Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag. Im Anschluss daran wird über die verbliebenen Tagesordnungspunkte beraten. Aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de bei plenum-online.