Die Holzschnittarbeiten in Kiel sind abgeschlossen. Einige Holzreste liegen dennoch an Kieler Feldwegen und Fahrradstraßen wie der Veloroute 10. Oder eben nicht – denn viele Kielerinnen und Kieler bedienen sich des natürlichen Rohstoffes. Ist das eigentlich erlaubt?
Die anhaltenden Tiefsttemperaturen lassen uns frieren. Nach wie vor herrscht Winterblues statt Frühlingsgefühl in Kiel. Kein Wunder also, dass auch für die Heizperiode noch kein Ende ist Sicht ist. Während die einen das Thermostat hochdrehen, machen es sich andere vor dem Kamin oder Holzofen gemütlich. Doch der natürlich Rohstoff ist teuer. Die Preise für einen Kubikmeter Brennholz haben sich in den vergangenen Jahren von 90 Euro auf 180 Euro verdoppelt. Nicht jeder ist dazu bereit, hohe Preise zu bezahlen, um die eigenen vier Wände warm zu halten. Da kommt eine Gelegenheit genau richtig.
Holzschnittverbot seit dem 1. März in Kraft
In mehreren Teilen der Stadt ertönte in den vergangenen Wochen das Geräusch einer Motorsäge. Grund dafür waren Holzfällarbeiten, welche u.a. die Landeshauptstadt in Auftrag gab, wenngleich der Großteil durch private Eigentümer*innen oder andere öffentliche Träger durchgeführt wurden. Beim Grünflächenamt werden diese Arbeiten zum Teil von eigenem Personal ausgeführt, zu einem großen Teil werden aber auch Fachfirmen mit diesen Aufgaben beauftragt.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen allerdings verboten. Weil noch nicht alle Holzreste beseitigt wurden, dachte sich wohl die ein oder anderen Bürgerinnen und Bürger, das geschlagene Holz mitnehmen zu können, um es später zu verheizen, Figuren zu schnitzen, ein Baumhaus zu bauen oder weitere Dinge für den Eigenbedarf mit dem Material anzustellen. Ob auf dem Gepäckträger des Fahrrads oder gleich mit einer Schubkarre sammelten sie das Holz aus den Knicks an unterschiedlichen Stellen in der Stadt.
Holz wird geschreddert und geht an Eigentum über
Im Straßenbereich wird sowohl das Stammholz, als auch das Kronenholz nach Baumfällungen abgefahren, da es nur in seltenen Fällen dort verbleiben kann. Das Kronenholz wird auf privat geführte Kompostanlagen gefahren. Stammholz, das noch als Brennholz genutzt werden kann, wird zentral gelagert und anschließend an Verwertungsfirmen verkauft. Kann das Schnittgut nicht als Ganzes verbleiben, so wird es vor Ort geschreddert. Einfach mitnehmen ist genau genommen untersagt, da das Grundstück bzw. das Waldstück Privatbesitzer*innen oder der kommunalen Verwaltung gehört. Zum Sammeln von Holz sind nur jene Personen befugt, die einen entsprechenden Schein erworben haben (Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein; LWaldG SH).
Wer noch weiter gehen sollte und Bäume für den Eigenbedarf fällt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
In den allermeisten Fällen drücken Waldbesitzer*innen ein Auge zu und lassen Familien und Kinder ihr Holz für ihre eigenen Zwecke sammeln.