Seit der Wiedereröffnung von Gastronomie, Bars und Diskotheken verzeichnet die Kieler Polizei einen signifikanten Anstieg an Verkehrsunfällen unter Beteiligung von E-Scootern, insbesondere Fahrten unter Alkoholeinfluss.
Allein an einem einzigen Kontrolltag Ende Oktober mussten 14 betrunkene E-Scooter-Fahrer:innen aus dem Verkehr gezogen werden.
Alkoholisiert auf dem E-Scooter?
Nach einem Treffen mit Freund:innen alkoholisiert mit dem E-Scooter weiterzuziehen, ist nicht nur lebensgefährlich, sondern kann auch den Führerschein kosten. Denn der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug und damit gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren. Wer mit über 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister nach sich zieht. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Für Fahrzeugführer:innen in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt auch auf dem E-Scooter ein absolutes Alkoholverbot. Betäubungsmittel sind natürlich ebenfalls tabu!
Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) gelten folgende Verhaltensregeln
• Wer einen E- Scooter fährt, muss Radverkehrsanlagen, d. h. Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen nutzen. Wo diese fehlen, ist die Fahrbahn zu benutzen. Gehwege sind tabu!
• Das Mindestalter beträgt 14 Jahre; eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig.
• Die Mitnahme einer weiteren Person oder Anbringung eines Anhängers ist untersagt.
• Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt verboten.
• Beim Abbiegen Blinker setzen oder Handzeichen geben.
• Freihändig fahren, an fahrende Fahrzeuge anhängen und nebeneinander fahren sind verboten.
• E-Scooter brauchen eine Versicherungsplakette. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine Straftat!
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder zwischen 10 und 80 Euro.