Bei den warmen Temperaturen zieht es die Kieler*innen nicht nur an die umliegenden Strände, sondern auch ans Hafenbecken. Das Baden ist leider nicht an allen Stellen erlaubt und könnte teuer werden.
Das städtische Hafenamt, die Sporthafen Kiel GmbH und die Wasserschutzpolizei warnen gemeinsam eindringlich davor, im Bereich der Hafenanlagen zu schwimmen und ins Wasser zu springen. Das Baden ist dort laut Hafenbenutzungsordnung und Sporthafenbenutzungsordnung nicht nur verboten, es ist auch gefährlich. Die Badenden gefährden sich selbst und auch andere – zum Beispiel Sportboote, SFK-Fähren oder Frachtschiffe, die bei notwendig werdenden Ausweichmanövern in Schwierigkeiten oder Gefahr geraten können.
Auch die Wasserschutzpolizei und der Kommunale Ordnungsdienst behalten die Situation im Blick und sprechen ggf. Platzverweise aus. Rechtens ist das nämlich nicht. Laut laut § 50 Absatz 1 Nr. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, wer das Schwimmen Verboten-Schild missachtet. Dann können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Ein Risiko, welches Nils Tolle und Jakob Menges nicht eingehen wollen. Die beiden Kieler Studenten springen vom Badesteg des Camp 24/7 in die Förde, um sich abzukühlen.
„Wir baden lieber dort, wo es offiziell erlaubt ist und gehen eine Strafe oder einem Platzverweis damit lieber aus dem Weg“,
sagt Nils Tolle. Der rund 20 Meter lange Badesteg am Segelcamp 24/7 in Höhe Reventlouwiese kann zur kostenlosen Abkühlung in der Innenförde genutzt werden.
Darüber hinaus bietet das Seebad Düsternbrook direkt an der Kiellinie eine 60-Meter-Bahn, ein Sprungbrett und ein großer Nichtschwimmerbereich ein garantiert chlorfreies Badevergnügen.