Die Landeshauptstadt ist stolz auf ihr in den letzten Jahren herangewachsenen Netz aus Radwegen und Fahrradstraßen. Doch damit scheint der Stein erst ins Rollen gebracht worden zu sein.
Für das Jahr 2035 peilt die Landeshauptstadt einen Anteil des Radverkehrs von mindestens 25 Prozent an. Auf dem Weg dahin hat das Tiefbaumt in den vergangenen Wochen drei wichtige Radverkehrsmaßnahmen in der Innenstadt fertiggestellt.
Radweg am Lorentzendamm
Auf den südlichen Teil der Fahrradstraße Lorentzendamm in Höhe Hiroshimapark wurden im Zuge der Erneuerung der Straßendecke nun die in Kiel üblichen Markierungen für Fahrradstraßen (seitliche Striche, große Fahrradsymbole) aufgebracht. Damit wurde jetzt auch optisch der Anschluss an die Fahrradstraße Dammstraße hergestellt.
Der nördliche Abschnitt des Lorentzendamms zwischen Bergstraße und Schloßgarten wurde bereits 2018 zur Fahrradstraße umgebaut und entsprechend ausgewiesen. Es gibt bereits erste Planungen, wie die beiden Abschnitte miteinander verknüpft werden können. Das Tiefbauamt ist zudem mit der Förde Sparkasse im Gespräch – Ziel ist eine Radverkehrsverbindung, die den Parkplatz der Sparkasse am Lorentzendamm einbezieht.
Bauabschnitt bis Herbst 2022
Die Arbeiten am ersten Abschnitt der Fahrradstraße Waisenhofstraße (Rathausstraße bis Dammstraße) wurden nun ebenfalls beendet. Diese Fahrradstraße ist Teil der Premiumroute 4 zwischen der Innenstadt und Suchsdorf und steht auch in Zusammenhang mit der im Bau befindlichen Fahrradstraße Jungfernstieg. Beide Fahrradstraßen sollen im Herbst 2022 fertiggestellt werden.
„Zusammen mit dem laufenden Radwegeausbau entlang der Eckernförder Straße zwischen Westring und Gutenbergstraße sind wir auf dieser Route dann ein ordentliches Stück vorangekommen“,
macht der städtische Radverkehrsbeauftragte Uwe Redecker deutlich.
Autofahrer*innen als Gast in Fahrradstraßen
Autofahrer*innen werden gebeten, die Verkehrsregeln in Fahrradstraßen zu beachten. Radfahrenden ist es dort erlaubt, nebeneinander zu fahren und sie dürfen – wie in allen anderen Straßen auch – lediglich mit 1,50 Meter Abstand überholt werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein Überholen nicht erlaubt. „In Fahrradstraßen hat sich der Autofahrende eher als Gast zu sehen und sich entsprechend zu verhalten“, erläutert der Radverkehrsbeauftragte.
Die dritte Maßnahme: Der Schutzstreifen in der Langen Reihe in Richtung Europaplatz kann nun auf voller Länge von Radfahrer*innen genutzt werden. Nach den umfangreichen Arbeiten an Abwasserkanälen und Versorgungsleitungen wurde nun auch der Straßenoberbau samt Markierung endgültig fertiggestellt. Der Schutzstreifen sorgt dafür, dass Radfahrende die Innenstadt aus Richtung Süden nun deutlich besser erreichen können. Sie fahren dort entgegen der Fahrtrichtung der Autos.
Grundlage aller drei Verbesserungen waren Beschlüsse der Ratsversammlung, des Bauausschusses beziehungsweise des Ortsbeirates Mitte. Das Kieler Fahrradforum hat alle drei Maßnahmen befürwortet und unterstützt.
Quelle: Landeshauptstadt Kiel