Die Landesregierung beschließt angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen neue Regelungen zur Pflicht der Mund-Nase-Bedeckung.
Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Kiel weiter an – wenn auch langsamer als in anderen Teilen Schleswig-Holsteins. Am Mittwoch, 21. Oktober, wurden 16 Neuinfektionen registriert, so viele wie noch nie seit dem Ausbruch der Pandemie. Aktuell sind 56 Kieler*innen infiziert. Zwei Patient*innen befinden sich wegen einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nun bei 21,9 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Damit steigt die Zahl der seit dem 10. März infizierten Kieler*innen auf 546. Darunter sind 287 Frauen und 259 Männer. Der Altersdurchschnitt der Infizierten ist gesunken und liegt nun bei 42 Jahren. In den vergangenen Tagen haben sich in Kiel vor allem 30- bis 39-Jährige infiziert.
Neue Regeln für die Mund-Nase-Bedeckung
Die Landesregierung hat heute, 22. Oktober, die Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beschlossen. Ab Sonnabend, 24. Oktober, wird damit in folgenden Bereichen neu eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestehen:
- in Gaststätten für Gäste und dort Beschäftigte in Bereichen mit Publikumsverkehr innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, ausgenommen sind die Gäste während des Aufenthaltes an ihren festen Steh- oder Sitzplätzen;
- für Beschäftigte in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen und in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren in den Bereichen mit Publikumsverkehr;
- auf Wochenmärkten sowohl für das Verkaufspersonal als auch für Kund*innen.
Neu geregelt wird außerdem, dass das Tragen eines Kunststoffvisiers (Face Shield) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung nicht mehr ausreicht.
Die bisherigen Pflichten zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beispielsweise im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bestehen fort. Ausgenommen von der Pflicht sind weiterhin Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Attest oder einen Schwerbehindertenausweis. Menschen mit Hör- oder mit Sprachbehinderungen dürfen eine Mund-Nase-Bedeckung auch abnehmen, soweit dies zum Zwecke der Kommunikation mit anderen erforderlich ist.
Die Änderungsverordnung wird veröffentlicht unter: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de.
Informationen zum Thema Corona in Kiel veröffentlicht die Stadt auf www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.