Vor dem Fest sollen die Corona-Richtlinien laut Beschlussentwurf der Bundesregierung noch einmal verschärft werden. Zu den Feiertagen könnte es zu Ausnahmeregelungen und zwischenzeitlichen Lockerungen kommen - auch in Kiel.
Der aktuelle Teil-Lockdown soll zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden – allerdings sollen Länder die Möglichkeit bekommen, bei einem Inzidenzwert von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, von der Regel abzuweichen und zu lockern. Im Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen plädieren die Ministerpräsidenten geschlossen für strengere Kontaktbeschränkungen ab dem 1. Dezember. Grundsätzlich soll gelten: „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“.
Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar – also während und zwischen den Feiertagen sollen laut Beschlussentwurf Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Ausgenommen von dieser Regel seien Kinder bis 14 Jahre. Grundsätzlich sollen Großveranstaltungen und religiöse Zusammenkünfte vermieden werden.
Selbstquarantäne zur Eindämmung des Virus
Die Ministerpräsidenten plädieren darüber hinaus an die Disziplin der Menschen und rufen zu einer mehrtägigen Selbstquarantäne vor dem Fest auf. Zu diesem Zweck sollen die Weihnachtsferien ab dem 19. Dezember vorgezogen werden – so der Beschlussentwurf. Die Landesoberhäupter schlagen außerdem vor, eng mit den Arbeitgebern zusammenzuarbeiten und Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar zu ermöglichen.
Kein Feuerwerk
Die Ministerpräsidenten wollen das Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen. Größere Gruppenbildungen sollen dadurch vermieden werden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Grundsätzlich ist der Verzicht auf ein Feuerwerk allerdings nur eine Empfehlung. Von einem Verkaufsverbot sieht der Beschluss ab.