Viele Kieler*innen nutzen das tolle Wetter und die hochsommerlichen Temperaturen und wagen den Sprung in die Förde. Vom Fähranleger Bellevue ist das auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich. Auch die Fähren laufen den Anleger nicht mehr an.
Der Fähranleger Bellevue an der Kiellinie wird zurzeit vom Eigentümer, dem Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel, repariert und deshalb nicht von den Fähren der SFK angelaufen.
Trotz der Reparatur konnte die Brücke bisher von Spaziergänger*innen betreten werden. Der Eigentümer weist aber darauf hin, dass es verboten ist, vom Fähranleger in die Förde zu springen. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, da es gefährlich ist. Um Schaden abzuwenden, sperrt der Eigenbetrieb Beteiligungen den Anleger Bellevue zunächst komplett.
Das Verbot in die Förde zu springen gilt für alle Fähranleger. Der Eigenbetrieb Beteiligungen bittet die Kieler*innen eindringlich, sich daran zu halten.