Einem Taxifahrer hat es eine 88-jährige Kielerin zu verdanken, dass am Dienstag ein Trickdiebstahl zu ihrem Nachteil vereitelt wurde. Die Dame wollte einem angeblichen Verwandten 15.000 Euro überreichen. In Kiel und im Kreis Plön kam es im Laufe des Dienstags zu weiteren ähnlich gelagerten Versuchen.
Gegen 16 Uhr sollte der Fahrer die Seniorin zu ihrer Bank bringen, wo sie 15.000 Euro für einen Verwandten abheben wollte. Wie sie dem Taxifahrer gegenüber weiter angab, brauchte dieser das Geld für den Kauf eines Autos. Der Taxifahrer wurde misstrauisch und informierte die Polizei, nachdem er die Frau an ihrer Wohnanschrift in der Schaßstrasse abgesetzt hatte. Polizeibeamte konnten wenig später eine 20-Jährige festnehmen, die offenbar das Geld im Auftrag des "Verwandten" abholen wollte. Sie wurde erkennungsdienstlich behandelt und anschließend entlassen.
Im Laufe des Dienstags ist es in der Olshausenstraße, der Hertzstraße und im Fleethörn sowie in Fiefbergen im Kreis Plön zu weiteren versuchten Trickdiebstählen nach ähnlichem Muster gekommen. In allen Fällen scheiterten die Täter jedoch an der Aufmerksamkeit der älteren Mitbürger.
Die Kriminalpolizei aus Kiel und Plön hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen um Hinweise. Wer auffällige Beobachtungen gemacht hat oder selbst ungebetenen Besuch der Trickdiebe erhalten hat, sollte sich unter Tel.: (0431) 160 33 33 bzw. Tel.: (04522) 500 52 01 mit den Ermittlern in Verbindung setzen.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiterhin wachsam zu sein und folgende Hinweise zu beachten:
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
- Bei unbekannten Besuchern Nachbarn hinzuziehen oder Besucher zu späteren Termin bestellen, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Bewahren Sie keine größeren Bargeldbeträge zu Hause auf.
- Von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis fordern und sorgfältig prüfen.
- Im Zweifel vor Einlass bei der Behörde/ Betrieb anrufen – Telefonnummer selbst heraussuchen.
- Lassen Sie nur Handwerker / Personen herein, die Sie auch selbst bestellt haben oder die die Hausverwaltung angemeldet hat.
- Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.