Beamte des Polizeibezirksreviers Kiel, die speziell für die Erkennung von unter dem Einfluss von Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehenden Fahrzeugführern ausgebildet worden sind, kontrollierten in den vergangenen Tagen im Stadtgebiet Kiel und im Kreis Plön 59 Fahrzeuge.
Sie ordneten insgesamt 14 Blutproben an, schrieben sieben Anzeigen wegen des Führens eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, fanden bei zwei Verkehrsteilnehmern Betäubungsmittel und fertigten zwei Anzeigen gegen Mofafahrer, die gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen haben.
Die Polizisten können durch ihre besondere Ausbildung während ihrer Streifenfahrt bei Fahrzeugführern einschätzen und erkennen, ob diese Mittel eingenommen haben, die ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. So ist die Feststellung von Alkoholsündern in den Abend- und Nachtsunden nicht immer die Hauptursache der
Beanstandungen. Wie auch die vergangene Woche zeigte. Die Beamten führten 13 Atemalkohol- und 12 Drogenschnelltests durch, schauten sich die Pupillen und das Gesamtbild der Verkehrsteilnehmer an. Danach bestand in 14 Fällen der Verdacht, dass diese Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss gefahren sind und in drei Fällen unter Alkoholeinfluss. Die Polizisten führten nach Anordnung durch den Richter Blutproben durch und fertigten entsprechende Anzeigen.
Ein Zweiradfahrer war besonders hartnäckig. Den 46-Jährigen kontrollierten die Ordnungshüter Dienstagvormittag hinsichtlich des Konsums von Cannabis und veranlassten die Entnahme einer Blutprobe. Nicht mal zwei Stunden später staunten dieselben Beamten nicht schlecht, als dieser Fahrer trotz eindeutiger Belehrungen und Warnungen erneut vor ihnen herfuhr. Wegen der ersten Tat erwarten ihn eine Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte beim
Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Für die Hartnäckigkeit durch das fortgesetzte Fahren sind eine Geldbuße von 1.000 Euro, drei Monate Fahrverbot und ebenfalls vier Punkte fällig. Ein 51-jähriger Mofa-Fahrer wurde bei einer Kontrolle am Dienstagabend hinsichtlich der möglichen Alkoholbeeinflussung überprüft. Der Test ergab einen Atemalkoholwert von 1,23 Promille. Ein Strafverfahren schließt sich nunmehr an. Die Beamten werden auch weiterhin in der Stadt Kiel und im Kreisgebiet Plön ihre Streifentätigkeit aufnehmen und ihnen verdächtig erscheinende Verkehrsteilnehmer kontrollieren.