Gestern ist es am frühen Abend zu einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 503, Abfahrt Holtenau, nach einer Verfolgungsfahrt gekommen. Die beiden PKW-Insassen wurden nur leicht verletzt, als sich ihr Fahrzeug mehrfach überschlug und auf dem Dach liegen blieb.
Um 18:40 Uhr war einer Zivilstreife des Polizei-Autobahnreviers Schleswig ein PKW, Seat Cordoba, aufgefallen, der mit überhöhter Geschwindigkeit in einem auf 120km/h begrenzten Abschnitt der Bundesautobahn 7 (BAB 7) geführt wurde. Als sich die Beamten zu einer Kontrolle des Fahrzeugs in Höhe Abfahrt Neumünster Nord entschlossen und dem Fahrer deutliche Anhaltezeichen gaben, folgte dieser zunächst, um dann unvermittelt seine Geschwindigkeit wieder zu erhöhen und in verkehrsgefährdender Manier von der Verzögerungsspur zurück auf die Autobahn zu flüchten.
Die Beamten, sowie eine weitere Zivilstreife, konnten ihm durch eine schnelle Reaktion folgen. Die Verfolgungsfahrt führte über die BAB 7, BAB 215, B 76 bis zur B 503, Abfahrt Holtenau, wo der Seat verunfallte. Mehrfache Versuche, den 19-jährigen Fahrer zu stoppen, schlugen fehl, da dieser bei jedem Überholansatz der Zivilbeamten, ebenfalls mit seinem Wagen die Fahrspur wechselte. Um seine Verfolgerabzuhängen, überholte der Fahrer diverse Male andere Verkehrsteilnehmer über den Standstreifen, was zu gefährlichen Situationen führte.
Hinter der Holtenauer Hochbrücke entschloss sich der 19-jährige die Abfahrt Holtenau zu nehmen. Allerdings unterschätzte er die Fliehkräfte, die bei hohen Geschwindigkeiten in Kurven entstehen können. Er verlor die Kontrolle über den Wagen, schleuderte in die Böschung, überschlug sich mehrfach und blieb auf dem Dach liegen.
Fahrer und Beifahrer wurden nur leicht verletzt und konnten nach einer ersten medizinischen Versorgung durch eine Rettungswagenbesatzung von einem Streifenwagen dem 1. Polizeirevier Kiel zugeführt werden. Hier wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen, da er angab, Drogen konsumiert zu haben. Auf Nachfrage, warum er vor den Beamten geflohen war, teilte er mit, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei und die daraus resultierende Strafverfolgung fürchtete.
Die Abfahrt Holtenau musste kurzfristig für die Rettungs- und Bergungsarbeiten gesperrt werden. Der nachfolgende Verkehr wurde hierdurch jedoch nur bedingt behindert. Der 19-jährige muss nun mit einer Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung, Drogenbesitzes und Führen eines PKW ohne erforderliche Fahrerlaubnis rechnen.