Wer zur Zeit versucht, eine Seite der Universität Kiel aufzurufen, bekommt folgenden Text zu sehen: „Brand in der Stromversorgung. Aufgrund eines Brandes in der zentralen Stromversorgung des Rechenzentrums am Samstag, den 16. Jan. 2010, sind alle Systeme ausgefallen. Derzeit prüfen Sachverständige Möglichkeiten zur Wiederherstellung einer Stromversorgung für das Rechenzentrum. Eine Abschätzung der Dauer der Störung ist momentan noch nicht möglich.“
Am Sonnabend hatte es um kurz nach 10 Uhr Feueralarm gegeben.
Die Feuerwehr konnte den Brand in der Stromversorgung des Rechenzentrums schnell löschen. Personen wurden dabei nicht verletzt. Der Sachschaden bewegt sich allerdings im sechsstelligen Bereich. Über die Ursache des Brandes gibt es noch keine abschließenden Erkenntnisse. Bisher wird von einem technischen Defekt ausgegangen. Die kriminaltechnischen Untersuchungen vor Ort wurden Montag abgeschlossen. Eine Auswertung der Ergebnisse wird laut Angaben der Polizei bis Ende der Woche andauern. Zur Zeit gebe es jedoch keine konkreten Hinweise auf ein Fremdverschulden.
In Folge des Brandes ist keinerlei Zugriff auf Internetseiten der Universität Kiel, zugehöriger und angeschlossener Institute sowie der Universitätsbibliothek möglich. Dies gilt sowohl für Zugriffe von außerhalb als auch von innerhalb der Uni bzw. der UB. Hinzu kommt, dass der E-Mailverkehr über den Uniserver nicht funktioniert. Die Dauer der Störung ist noch nicht abzuschätzen. Ein Sachverständiger prüft seit Dienstag früh die Möglichkeiten einer Wiederinbetriebnahme. Wer sich über den Stand der Dinge informieren möchte, kann im Rechenzentrum unter der Nummer 0431-880-2765 einen Anrufbeantworter mit aktuellen Nachrichten abhören.
Auswirkungen auf die Universitätsbibliothek
An der Universitätsbibliothek ist die Ausleihe oder das Verlängern bereits ausgeliehener Bücher derzeit nicht möglich. Studierende können ihre Bücher weiterhin abgeben. Ihnen kann jedoch keine Rückgabequittung ausgestellt werden. Die abgegeben Bücher werden ins System eingepflegt, sobald dies wieder möglich ist. Wer die Bücher lieber behalten möchte, um sie nach einer Wiederinbetriebnahme gegen Quittung abzugeben, läuft nicht Gefahr, in ein Mahnverfahren zu geraten. Frau Fahl von der UB versicherte, dass alle Mahnverfahren ausgesetzt werden, bis der Betrieb wieder läuft.
Jörg Ludolph
Foto: Jürgen Haaks