Wir können frei entscheiden, wen wir als Erben einsetzen. Doch wie können wir sicherstellen, dass unser Geld nachhaltig Gutes bewirkt?, der kann sich an die Stiftung Naturschutz wenden. Jan Schipkowski (Fachanwalt für Erbrecht) und Tim Kober (Stiftung Naturschutz) geben Antworten auf einige Fragen.
KIELerleben: Herr Schipkowski, wann sollte man ein Testament erstellen?
Jan Schipkowski: Die Errichtung eines Testamentes ist grundsätzlich immer sinnvoll. Nur durch ein Testament kann sichergestellt werden, dass das eigene Hab und Gut an diejenigen fällt, die man bedenken möchte. Beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, wenn also kein Testament hinterlassen wurde, ergeben sich häufig ungewollte Konsequenzen. Daher sollten Testamente auch immer Ersatzerbenregelungen enthalten, falls der benannte Erbe vor dem Erbfall versterben sollte. Auch sollten Testamente möglichst früh errichtet werden, um auch für unerwartete Ereignisse eine Regelung zu treffen.
Sollte man bei der Testamentserstellung immer einen Anwalt oder eine Anwältin zurate ziehen?
Eine Beratung sollte möglichst immer in Anspruch genommen werden. In der Praxis zeigt sich, dass eigenständig erstellte Testamente häufig zwar gut gemeint sind, aber letztlich keinen eindeutigen oder auch einen missverständlichen Inhalt haben. Dies führt häufig zu ungewünschten Ergebnissen.
„Das Erbrecht ist ein großer Werkzeugkasten. Die verschiedenen Werkzeuge müssen mit Fachkunde in Bedacht eingesetzt werden, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen“, sagt Jan Schipkowski.
Manche möchten ihr Haus schon zu Lebzeiten übertragen. Wie können sie sich rechtlich absichern, damit sie in dem Haus wohnen bleiben können?
Zunächst sollte sorgfältig erwogen werden, ob eine lebzeitige Übertragung sinnvoll ist. Es wird häufig nicht bedacht, dass eine übertragene Immobilie nicht mehr veräußert werden kann, der Übertragende also selbst keine Geldmittel mehr generieren kann. Bei der Übertragung kann eine Absicherung des Übertragenden durch Wohn- oder Nießbrauchrechte unmittelbar im Grundbuch erfolgen. Der Übertragende kann sich auch die Rückübereignung der Immobilie bei dem Eintritt bestimmter Fälle vorbehalten, z.B. wenn der Beschenkte vorversterben sollte.
Die Stiftung Naturschutz ist steuerlich begünstigt, richtig?
Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Naturschutz von der Erbschaftsteuer befreit. Der Gesetzgeber fördert damit gesellschaftliches Engagement und stellt sicher, dass gemeinnützigen Organisationen zugewandte Vermögenswerte in vollem Umfang zu Gunsten der Allgemeinheit eingesetzt werden können.
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Mehr zum Thema „Zukunft gestalten. Schenken. Stiften. Vererben“ erfahren Sie am 10. November um 18 Uhr. In einer Live-Aufzeichnung der Stiftung Naturschutz gibt eine Notarin detaillierte Einblicke ins Erbrecht. Im Anschluss beantworten Jan Schipkowski, Fachanwalt für Erbrecht, und Tim Kober, zertifizierter Stiftungsmanager, Ihre persönlichen Fragen am Telefon.
Anmeldung unter www.stiftungsland.de/anmeldung
Tim Kober ist zertifizierter Stiftungsmanager bei der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und Ansprechpartner für Menschen, die ihr Erbe einer Stiftung hinterlassen möchten.
Herr Kober, in welcher Form kann man die Stiftung Naturschutz finanziell unterstützen?
Wir unterscheiden zwischen Spende, Stifterfonds und Treuhandstiftung. Eine Spende kann man zu Lebzeiten überweisen und die wird dann komplett aufgebraucht. Der Stiftungsfonds ist eine Art Sparschwein, das unter dem Dach der Stiftung Naturschutz errichtet und einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Eine Treuhandstiftung ist eine eigene Stiftung mit eigenem Gremium, in dem sich ein/e Stifter*in engagieren kann. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand auch höher. Sie arbeitet aus ihren Erträgen für die vorgesehenen Zwecke. Man kann außerdem über eine Zustiftung Vermögen in eine bestehende Stiftung geben.
Wie wird das Geld verwendet?
Wir finanzieren daraus Artenschutzprojekte für heimische Tiere und Pflanzen. Wir schaffendamit beispielsweise einen neuen Wald für die bedrohte Haselmaus, Auenlandschaften für den Otter oder kaufen einen Acker, um ihn zur blütenbunten Wiese für Wildbienen und Insekten zu machen.
„Die Flächen werden bei uns für die Ewigkeit bewahrt“,
sagt Tim Kober.
Wie sollte man das Testament gestalten, damit die Natur einen möglichst hohen Nutzen davon hat?
Wenn man eine gemeinnützige Organisation im Testament bedenkt, würde ich immer dazu raten, das in Form eines Vermächtnisses zu tun. Das kann eine bestimmte Geldsumme sein, aber auch ein Gegenstand oder eine Immobilie. Dann ist ganz klar abgegrenzt, welcher Teil des Erbes an die Stiftung geht, ohne das die begünstigte Organisation selbst Erbin wird. Es kann sonst passieren, das die Stiftung Teil einer Erbengemeinschaft wird, diese zerstritten ist, und der Wille des Erblassers jahrelang nicht verwirklicht werden kann.
Gibt es Richtlinien, an denen sich die Stiftung orientiert?
Unsere Richtschnur ist unsere Satzung, die sogar im Landesnaturschutzgesetz verankert ist. Dort ist unsere Aufgabe festgelegt: Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten unserer Heimat zu sichern. Wir arbeiten daran, ein Netzwerk von Biotopen zu schaffen, damit Populationen seltener Arten nicht zu klein werden und vor dem Aussterben bewahrt werden.
Warum ist es gut, sein Erbe einer Stiftung zukommen zu lassen?
Stiftungen hat der Gesetzgeber so angelegt, das sie für die Ewigkeit wirken sollen. Die ältesten Stiftungen sind weit mehr als 500 Jahre alt. Alle Flächen, die die Stiftung Naturschutz erwirbt, sind mit der Zweckbindung Naturschutz belegt. Sie können also nicht einfach wieder zu Bauland oder Intensiv-Acker werden.