In seiner Rede am Mittwochvormittag gab Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bekannt, dass Schleswig-Holstein zwar bundesweit die niedrigsten Infektionszahlen habe, die Regeln dennoch verschärft werden müssen.
Um zu vermeiden, dass das Land in eine ähnliche Situation komme wie andere Bundesländer, in denen zT. ein Inzidenzwerk von 700 (Sachsen) überschritten wurde, müsste Schleswig-Holstein seinen Beitrag leisten, damit dies auch so bleibt. Das heißt konkret: Ab Montag gilt im Bereich von öffentlichen Innenräumen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Menschen Zugang zu den Räumen gewährt werde. Ungeimpfte wird folglich der Zutritt zu Gaststätten, zum Sport in Innenräumen und zu Dienstleistungen mit Körperkontakt verwehrt. Ausnahmen gelten für Friseure und medizinische und pflegerische Dienstleistungen, sagte der Ministerpräsident. Auch für Minderjährige gibt es Ausnahmen. Alle unter 18 Jahren kommen nach wie vor mit ihren Schultestungen und Nachweisen überall rein.
Neben dem Freizeitbereich, werden auch im beruflichen Umfeld die Regeln verschärft. Das bedeutet, dass Personen Zugang zu beruflichen Veranstaltungen erhalten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das kündigten Günther sowie Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) gemeinsam an.
Eine klare Regel für die bevorstehenden Weihnachtsmärkte gibt es indes nicht. Hier sollen die Veranstalter eigenständig ein Hygienekonzept vorlegen. Die Landesregierung empfiehlt jedoch, den Kommunen überall dort, wo es aufgrund von räumlicher Enge zu Gedränge kommen kann, eine 2G-Regelung umzusetzen. Bislang hat das Land bei Veranstaltungen drinnen auf 3G (geimpft, genesen, getestet) gesetzt.