Am Donnerstag, 27. Januar, um 18 Uhr spielt er gemeinsam mit dem Organisten und Pianisten Guido Helmentag im Schleswiger Dom und am Sonntag, 29. Januar, um 10 Uhr solo (Klarinette/Akkordeon) im Rahmen des Gottesdienstes in der Owschlager Erlöserkirche.
Als Musik der osteuropäischen Juden hat Klezmer einen besonderen Bezug zum Gedenktag, der in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1996 ins Leben gerufen wurde. Seit 2005 ist der 27. Januar – der Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz - auf der Grundlage eines Beschlusses der Vollversammlung der Vereinten Nationen zugleich der „Internationale Holocaust-Gedenktag“. Klezmer (wörtlich „Gefäß des Liedes“) ist eine aus dem Judentum stammende Volksmusiktradition. Etwa um das 15. Jahrhundert entwickelten Musikanten eine Tradition weltlicher, nichtliturgischer jüdischer Musik. Sie orientierten sich an religiösen Traditionen, die bis in biblische Zeiten zurückreichen. Ihre musikalische Ausdrucksweise entwickelte sich indessen – in Deutschland mit „Zwangsunterbrechungen“ - weiter bis in die Gegenwart. Seit den 1970er Jahren erlebt Klezmer eine weltweite Renaissance. Das Repertoire besteht vor allem aus Instrumental-Titeln zur Begleitung von Hochzeiten und anderen Festen.
Gerhard Breier (www.gerhard-breier.de) widmet sich seit über 20 Jahren leidenschaftlich und hingebungsvoll gleichermaßen der authentischen wie innovativen Interpretation traditioneller Klezmerstücke und jiddischer Lieder. Zudem finden auch Eigenkompositionen Platz im umfangreichen, ständig aktualisierten Repertoire. Die Melodien von überschwänglich lebensbejahend, munter und fröhlich bis besinnlich und andächtig, die Rhythmen von wiegend bis mitreißend - Musik mit Seele und Herz, Temperament und Hingabe, voller Emotionen und Lebensfreude – Klezmer ist nicht nur musikalische Stilrichtung, sondern zugleich emotional-menschliches Bekenntnis.
Für das Konzert im Rahmen der Reihe „Die halbe Stunde“ am Mittwoch in Kiel gilt die sogenannte 2G-Regel, für den Gottesdienst am Sonntag in Owschlag die 3G-Regel.