Bis zum 31. Dezember müssen alte Öfen und Kamine nachgerüstet werden – die Firma Fahrenkrug steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite
Betreiber von Kachelöfen und Heizkaminen mit Geräten von 1950–1984 sind gesetzlich verpflichtet, ihre Feuerstätte bis zum 31. Dezember nachzurüsten! Die Firma Fahrenkrug unterstützt Kunden, die sich bis dahin für eine Sanierung entscheiden, mit zwei Schüttraummeter Holz. Die Heiz- und Kamineinsätze von Fahrenkrug verfügen über eine besonders schadstoffarme Verbrennung und einen hohen Wirkungsgrad. Heizen wird nicht nur umweltschonender, sondern auch sparsamer und effektiver. Die Anforderung der novellierten BImSchV sind somit ausnahmslos erfüllt. Weitere Informationen unter Tel.: (0431) 20 15 15 oder online auf www.fahrenkrug-kamine.de.