Die Sanierung des Konzertsaals unterliegt wie alle anderen Bauvorhaben den Einflüssen der Pandemie, des Kriegsgeschehens in der Ukraine, des Fachkräftemangels und der Förderkulisse. Bei vielen Bauprojekten kommt es dabei zu teils erheblichen Auswirkungen hinsichtlich des Zeitrahmens und der Kosten.
Die Sanierung des Konzertsaals bleibt dennoch voraussichtlich nach aktueller Prognose im vorgesehenen Kostenrahmen von 40 Millionen. Aber die Fertigstellung verzögert sich um insgesamt rund 15 Monate.
Die zeitliche Verzögerung ist im Wesentlichen auf die verzögerte Übergabe des Förderbescheides des Bundes zurückzuführen. Die Sanierung des Konzertsaals wird mit knapp 20 Millionen Euro zu gleichen Teilen von Bund und Land gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist ein umfangreiches Antrags- und Genehmigungsverfahren. Die Abstimmungen mit den Fördermittelgebern wurden im Mai 2021 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Beteiligten von einer möglichen abschließenden Fördermittelzusage per Bescheid zum Jahreswechsel 2021/2022 aus.
Aufgrund der terminlich eingeschränkten Möglichkeiten bei den Ansprechpartner*innen des Bundes, die durch die Pandemie noch verschärft wurden, konnte das für das Antragsverfahren obligatorische sogenannte Koordinierungsgespräch erst im September 2021 geführt werden. Zu diesem Zeitpunkt wurde durch den Bund ein Abschluss der Prüfungen und die Übergabe der Förderbescheide für Mai 2022 in Aussicht gestellt.
Da laut Förderrichtlinien die Baumaßnahme nicht vor Erteilung der Förderbescheide begonnen werden durfte, wurde in dem Koordinierungsgespräch vereinbart, dass die Landeshauptstadt Kiel für die Vergabe verschiedener Gewerke einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt, um den Zeitplan des Projektes einhalten zu können. Der Antrag wurde entsprechend gestellt und auch bewilligt. Die Zusage der Förderbescheide für Mai 2022 konnte seitens des Bundes dann jedoch nicht gehalten werden.
Da im August 2022 die Bescheide nach wie vor ausstanden und sich die Verzögerung zunehmend problematisch auf die Projektdurchführung auswirkte, wurde ein weiterer Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die dringend erforderlichen Vergaben gestellt. Dieser wurde durch den Bund mit Verweis auf die nun zeitnah zu erwartenden Fördermittelbescheide abgelehnt. Die tatsächliche Übergabe der Bescheide erfolgte dann im Februar 2023. Erst danach konnten die Vergaben an den Markt gegeben werden, was zu einer Verzögerung von insgesamt rund neun Monaten führte – mit den entsprechenden Auswirkungen auf den gesamten Projektzeitenplan.