Immobilienkäufe bei Versteigerungen oder aus einer Insolvenz heraus können sich als gute Schnäppchen erweisen. Allerdings sind bei der Geschäftsabwicklung einige Dinge zu beachten. KIELerLEBEN verrät zusammen mit der Rechtsanwältin Ocka Swalve hilfreiche Tipps und Tricks.
Die Ferien sind für viele eine Gelegenheit, den Wunsch nach einer eigenen Immobilie zu realisieren. Günstig kann es sein, ein Objekt in der Zwangsversteigerung oder aus einer Insolvenz heraus vom Insolvenzverwalter zu kaufen. Der Erwerb in der Zwangsversteigerung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus. Die Möglichkeit der Besichtigung besteht nicht in allen Fällen. Der Interessent muss sich vielleicht auf das bei den Akten befindliche Wertgutachten verlassen und sollte prüfen, ob jedenfalls der Sachverständige das Objekt selbst besichtigt hat. Vor dem Versteigerungstermin sollte man sich auch Kenntnis des Grundbuchinhalts mit allen eingetragenen und etwa auch fortbestehenden Belastungen verschaffen. Mit dem Zuschlagbeschluss erwirbt der Erwerber einen Räumungstitel. Sollten sich die früheren Eigentümer trotzdem weigern, auszuziehen, kann die Räumung aber erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten erfordern. Bei Eigentumswohnungen sind unbedingt die Teilungserklärung sowie Vereinbarungen und Beschlüsse der Eigentümer und der gültige Wirtschaftsplan einzusehen. Hieraus ergeben sich die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander, geplante Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und die Höhe des Hausgeldes. Eine Eigenbedarfskündigung gegenüber einem in der erworbenen Eigentumswohnung lebenden Mieter kann unwirksam sein, wenn die Aufteilung in Wohnungseigentum weniger als drei Jahre zurückliegt und das Mietverhältnis schon vorher bestand. In einigen Bundesländern gelten sogar zum Teil erheblich längere Fristen. Auch wenn es bei Erwerb in der Zwangsversteigerung etwas schwieriger ist, sollte der Erwerber alles daran setzen, sich die notwendigen Informationen zu verschaffen.