Ein 54-Jähriger wurde durch eine Zivilstreife zuerst bei einem Diebstahl und dann beim Verkauf von Teilen des Diebesguts beobachtet. Als er anschließend Betäubungsmittel (BtM) ankaufte, wurden sowohl er als auch der Verkäufer des BtM festgenommen. Alle drei Personen werden sich strafrechtlich verantworten müssen.
Die Zivilbeamten des 3. Polizeireviers waren gestern Morgen eigentlich wegen einer anderen Sache in der Gegend, aber ein „alter Bekannter“, der in der Stormarnstraße in ein Werkzeuggeschäft ging und sich dort eingehend umsah, zog ihre Aufmerksamkeit auf sich. Als der 54-Jährige – ohne an der Kasse zu halten – aus dem Geschäft kam, aber wenige Meter später Werkzeug aus seiner Tasche holte und es nach kurzer Betrachtung wieder dort verstaute, wollten die Beamten sich das Ganze etwas genauer anschauen und baten weitere Zivilpolizisten um Unterstützung.
Sie folgten dem 54-Jährigen in die Innenstadt und beobachteten ihn dabei, wie er im Bereich des Sophienblatts einem Mann offensichtlich Werkzeug zum Ankauf anbot und man sich handelseinig wurde.
Während der 54-Jährige weiter unter Beobachtung in Richtung Hummelwiese ging, sprachen andere Zivilfahnder den Ankäufer des Werkzeugs an. Der 46-Jährige räumte den Ankauf des Werkzeuges ein. Darüber, woher das günstig angebotene Werkzeug stamme, hätte er mit dem Verkäufer jedoch nicht gesprochen. Nachdem das Werkzeug beschlagnahmt und dem 46-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei in Aussicht gestellt wurde, konnte dieser seinen Weg fortsetzen.
Der 54-Jährige wartete unterdessen im Bereich der Hummelwiese anscheinend auf jemanden. Etwas später kam ein Radfahrer zu ihm. Als die Zivilfahnder beobachteten, dass die beiden Männer etwas miteinander austauschten, nahmen sie den 23-jährigen Radfahrer und den 54-Jährigen fest. Sie fanden bei beiden Männern BtM und bei dem 54-Jährigen weiteres Werkzeug. Beide wurden zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen der Kriminalpolizei überstellt, die die weiteren Ermittlungen führt.
Der 54-Jährige räumte den Diebstahl des Werkzeugs und auch den Ankauf von BtM ein. Das Werkzeug wurde wieder an seinen rechtmäßigen Eigentümer ausgehändigt.