Die Landespolizei Schleswig-Holstein und der größte Teil der Kreise und kreisfreien Städte haben sich am 2. bundesweiten Blitzmarathon mit insgesamt 104 Messstellen beteiligt.
Dabei wurden insgesamt 98581 Fahrzeuge überprüft, in 4644 Fällen lag die gemessene Geschwindigkeit über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Daraus ergibt sich eine Beanstandungsquote von 4,71 Prozent. Damit liegt die Beanstandungsquote unter dem Wert des Vorjahres. Sie ist weniger als halb so hoch wie an durchschnittlichen Tagen. Dies führt die Landespolizei auf die öffentliche Bekanntgabe der Messstellen zurück. Der Schwerpunkt bei der Auswahl der Messstellen lag in diesem Jahr in Schleswig-Holstein im Bereich von Schulen, Kindergärten und Senioreneinrichtungen, denn schwache Verkehrsteilnehmer sind bei einem Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug besonders gefährdet.
Dennoch wurde auch an diesen sensiblen Orten vielfach zu schnell gefahren. Die höchsten Beanstandungsquoten liegen im innerstädtischen Bereich, bei erlaubten 50 km/h fuhren 2124 Autofahrer zu schnell, die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 119 km/h. Diese Messung war auch die insgesamt höchste gemessene Abweichung. Bei erlaubten 30 km/h beanstandete die Polizei das Fahrverhalten von 1445 Verkehrsteilnehmern, hier wurde mit 72 km/h der Maximalwert gemessen.
Die Notwendigkeit auch zukünftig insbesondere an den Orten zu messen, an denen die schwächsten Verkehrsteilnehmer gefährdet sind, zeigt sich in der Auswertung des Ergebnisses. Vielen kontrollierten Fahrerinnen und Fahrern war nicht bewusst, dass ihr Verhalten, auch bei nur geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, ein hohes Gefährdungspotential für Fußgänger und Radfahrer birgt. Ziele des 2. bundesweiten 24-Stunden Blitzmarathons waren die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus sowie die Bewusstmachung der Gefahren unangepasster Geschwindigkeit. Diese Ziele wurden in Schleswig-Holstein erreicht. Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird zusammen mit den kommunalen Partnern auch zukünftig gerade an solchen Gefahrenpunkten Geschwindigkeitsmessungen durchführen, um das Gefährdungspotential der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu verringern. Zahlen zu einzelnen Messstellen oder Bereichen gibt die Landespolizei nicht heraus.