Wer künftig keinen negativen Corona-Test vorlegen kann, darf in Schleswig-Holstein keine Kultureinrichtungen mehr besuchen. Diese neue Corona-Verordnung sorgt für Kopfschütteln im Kieler Rathaus. Bürgermeisterin Treutel verlangt nun eine Lockerung dieses Beschlusses.
Seit Montag gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein, die einige Verschärfungen für den Kulturbereich mit sich bringt. So müssen Besucher*innen ab sofort einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie Ausstellungshäuser, Museen, Büchereien, Galerien, Bibliotheken, Gedenkstätten und Archive betreten möchten.
Renate Treutel, Kieler Bürgermeisterin und Dezernentin für den Kulturbereich, reagiert auf die neue Regelung mit Unverständnis: „Hier werden unnötige Hürden aufgebaut, nachdem die Öffnung der Kultureinrichtung schon so erfolgreich verlaufen ist. Der Kulturbereich sollte nicht schlechter gestellt werden als andere Bereiche wie etwa Friseur*innen oder Sonnenstudios, wo kein Test vorgelegt werden muss.” Deshalb bittet sie die Verantwortlichen um eine Lockerung: “Diese unnötigen Hürden treffen erneut Familien und Kinder besonders hart. Insofern appelliere ich dringend an die Landesregierung, diese Regelung zu korrigieren und die zuvor geltenden Öffnungsregeln wieder in Kraft zu setzen.” In dem Zuge kritisiert Treutel ebenfalls die die noch immer fehlende Perspektive für außerschulische Einrichtungen wie Volkshochschulen und Musikhochschulen.
Somit schließt sich die Landeshauptstadt vollständig den drei Kommunalen Spitzenverbänden an, welche die Kultusministerin bereits am 12. Mai 2021 schriftlich darum baten, die Verordnung anzupassen.